| Schullaufbahnempfehlung der Grundschule Erlass des MK vom 6.10.03 (Quelle: Sonderdruck des Schulleitungsverbands Niedersachsen) |
1. Vorbemerkungen Am Ende des 4. Schuljahrgangs gibt die Grundschule eine Empfehlung für die geeignete weiterführende Schulform ab. Ziel des Verfahrens zur Schullaufbahnempfehlung ist es, die Erziehungsberechtigten durch umfassende Information und Beratung bei der Entscheidung einer geeigneten weiterführenden Schulform für ihr Kind zu unterstützen. Die Wahl zwischen den weiterführenden Schulformen Hauptschule, Realschule, Gymnasium und Gesamtschulen ist eine wichtige Entscheidung; die Durchlässigkeit des Schulwesens in Niedersachsen garantiert aber, dass auch in späteren Schuljahrgängen auch ein Schulformwechsel möglich ist. |
| 2. Informationsveranstaltungen Im ersten Schulhalbjahr des 4. Schuljahrganges sind die Erziehungsberechtigten in Veranstaltungen über - den Bildungsauftrag, die Leistungsanforderungen und die Arbeitsweisen der weiter- führenden Schulen, - die Empfehlungskriterien und ihre Anwendung, - das Verfahren zur Erstellung der Schullaufbahnempfehlung sowie - die Möglichkeiten des späteren Schullaufbahnwechsels zu informieren. Dabei ist im 4. Schuljahrgang auch umfassend darüber zu informieren, welche Abschlüsse und Berechtigungen an den verschiedenen Schulformen erworben werden können und welche Möglichkeiten der Weiterführung es in der gymnasialen Oberstufe sowie in den Bildungsgängen des berufsbildenden Schulwesens gibt. Die Informationsveranstaltungen werden von der Schulleiterin oder dem Schulleiter der der Grundschule durchgeführt; Vertreterinnen oder Vertreter aus den weiterführenden Schulen stellen Bildungsauftrag, Arbeitsweisen, Leistungsanforderungen der Schulformen vor. |
| 3. Schullaufbahnempfehlung Grundlagen für die Schullaufbahnempfehlung sind - der Leistungsstand, - die Lernentwicklung während der Grundschulzeit, - das Sozial- und Arbeitsverhalten und - die Erkenntnisse aus den Gesprächen mit den Erziehungsberechtigten. Der Leistungsstand wird durch die erreichten Noten dokumentiert. Die Schullaufbahnempfehlung soll allerdings nicht allein auf der Errechnung von Notendurchschnittswerten beruhen. Neben den Lernergebnissen sind die Entwicklung der Schülerpersönlichkeit sowie die den Lernerfolg beeinflussenden äußeren Gegebenheiten zu berücksichtigen. Die Zeugniskonferenz zum Ende des 1. Schulhalbjahres des 4. Schuljahrgangs findet bis zum 13. Januar statt. In dieser Zeugniskonferenz erfolgt eine erste Beratung über die voraussichtlich geeignete Schulform für jede Schülerin und jeden Schüler. Das Ergebnis dieser Beratung wird den Erziehungsberechtigten schriftlich mitgeteilt. Im Januar findet auf der Grundlage der Ergebnisse der Halbjahres-Zeugniskonferenzen ein Beratungsgespräch mit den Erziehungsberechtigten statt. Im Mittelpunkt dieser Beratungen sollen stehen: - Informationen über Leistungsstand und Lernentwicklung sowie Arbeits- und Sozialverhalten der Schülerin oder des Schülers im Zusammenhang mit den Anforderungen der weiter- führenden Schulen, - Informationen über alternative Wege zu dem von den Erziehungsberechtigten gewünschten Schulabschluss, - Hinweise auf die möglichen Konsequenzen, die sich für die Schülerin oder den Schüler aus der Wahl einer nicht ihren oder seinen Fähigkeiten entsprechenden Schulform ergeben können. Die Schülerinnen und Schüler sind in geeigneter Forn in die Beratungen einzubeziehen. Sie werden zu den Beratungsgesprächen eingeladen. Nach diesem Gespräch ist die von den Erziehungsberechtigten für ihr Kind gewünschte zukünftige Schule zu erfragen. Die Klassenkonferenz beschließt in der Zeugniskonferenz bis spätestens vier, in Ausnahmefällen sechs Wochen vor Ende des 4. Schuljahrgangs für jede Schülerin und für jeden Schüler eine Schullaufbahnempfehlung. Die Schullaufbahnempfehlung ist den Erziehungsberechtigten mit einem Anschreiben gegen Empfangsbestätigung bekannt zu geben. Nach Bekanntgabe der Schullaufbahnempfehlung an die Erziehungsberechtigten ist diesen hinreichend Gelegenheit für ein weiteres Beratungsgespräch zu geben. Das Angebot dieser abschließenden Beratung wird den Erziehungsberechtigten mit der Empfehlung schriftlich mitgeteilt. |